Ein Unternehmen möchte seine Fachinformationen in Suchsystemen auffindbar halten, ist bei der Verwendung für Modelltraining aber zurückhaltend. Ein anderes bietet bewusst frei nutzbare Produktinformationen an. Beide benötigen zunächst eine genaue Übersicht, welche Verarbeitung sie beeinflussen möchten. Der Sammelbegriff KI-Bot beantwortet diese Frage nicht.
Unterscheiden Sie mindestens drei Situationen: Ein Anbieter sammelt öffentlich erreichbare Inhalte für mögliche Trainingszwecke. Ein Suchsystem erschließt Inhalte, um passende Ergebnisse anbieten zu können. Oder ein Dienst ruft auf Veranlassung eines Nutzers eine bestimmte Adresse ab. Diese Zwecke können in der technischen Umsetzung unterschiedlich behandelt werden. Die Namen eines Anbieters allein sind deshalb kein ausreichender Regelplan.
Dokumentieren Sie die Entscheidung mit Verantwortlichkeit und Datum. Welche Inhalte sollen öffentlich bleiben? Welche Nutzung soll nach den Angaben eines bestimmten Anbieters eingeschränkt werden? Welche Auswirkungen auf dessen Such- oder Antwortfunktionen werden akzeptiert? Die Fragen verhindern, dass eine schnell kopierte Sperrliste später als abgestimmte Unternehmensentscheidung missverstanden wird.
Die fachliche Einordnung von SEO und GEO bleibt davon getrennt: Eine Crawlerregel schafft weder einen Anspruch auf eine Nennung noch eine Zusage besserer Platzierungen. Der hier beschriebene Plan dient der bewussten technischen Steuerung. Ob eine bestimmte Nutzung rechtlich zulässig oder ein Vorbehalt rechtlich wirksam ist, wird damit nicht beantwortet.