„Bitte prüfen Sie unsere Website“ kann vieles bedeuten. Ein Unternehmen möchte wissen, ob vorhandene Software gepflegt wird. Ein anderes braucht eine Bewertung von Rollen und Zugängen. Bei einer Anwendung mit Kundenkonten steht vielleicht eine gezielte Untersuchung der Schutzmechanismen im Vordergrund. Ohne die zugrunde liegende Frage lassen sich Umfang und Ergebnis kaum sinnvoll vergleichen.
Beschreiben Sie zunächst den Anlass: neue Website, unbekannter Zustand, Wechsel der Betreuung oder eine neue Funktion mit zusätzlichen Daten. Notieren Sie, welche Entscheidung Sie danach treffen möchten. Soll eine konkrete Einstellung korrigiert werden? Müssen Verantwortlichkeiten geklärt werden? Brauchen qualifizierte Spezialisten einen weitergehenden Prüfauftrag? Diese Fragen führen zu unterschiedlichen Arbeiten und Nachweisen.
Der Begriff Website-Sicherheitscheck bezeichnet hier eine vereinbarte Prüfung. Aus dem Namen allein folgt kein einheitlicher Umfang. Fragen Sie deshalb nach der tatsächlichen Tätigkeit und nach ausdrücklichen Ausschlüssen. Ein begrenzter Check kann eine sinnvolle erste Bestandsaufnahme sein, wenn seine Aussagekraft ehrlich beschrieben wird. Er sollte nicht als Nachweis für Bereiche verwendet werden, die niemand untersucht hat.
Die NIST-Veröffentlichung SP 800-115 behandelt die Planung technischer Sicherheitsprüfungen, unterschiedliche Verfahren, ihre Grenzen und die Auswertung von Befunden. Der Leitfaden stammt von 2008; hier dient er als Grundlage für die Abgrenzung von Prüfmethoden, nicht als Quelle für aktuelle einzelne Schwachstellen.