Ein Kunde soll wiederkehrend Unterlagen abrufen, offene Vorgänge sehen oder eigene Angaben pflegen. Dafür kann ein persönlicher Zugang sinnvoll sein. Wenn dagegen nur einmalig ein Terminwunsch geschickt wird, sollten Sie zuerst prüfen, ob überhaupt ein dauerhaftes Konto nötig ist. Registrierung, Anmeldung und Wiederherstellung erzeugen zusätzliche Arbeit für Besucher und Betrieb.
Definieren Sie die erste geschützte Handlung: etwa einen freigegebenen Bericht für die eigene Organisation öffnen. Was muss vor dieser Handlung feststehen? Die Kontrolle über ein E-Mail-Postfach bestätigt zunächst den Zugriff auf dieses Postfach. Sie beweist nicht automatisch eine Vertretungsbefugnis im Unternehmen oder die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Auftrag.
Die NIST-Richtlinie zur digitalen Authentisierung behandelt die Kontrolle über bereits zugeordnete Authentisierungsmerkmale und ihren Lebenszyklus. Sie bietet technische Orientierung für unterschiedliche Anforderungen. Ihre Regeln für US-Verwaltungssysteme sind keine pauschalen gesetzlichen Vorgaben für deutsche Kundenportale.
Halten Sie daher getrennt fest, wie ein Zugang angelegt und einer Kundenbeziehung zugeordnet wird und wie sich die Person später anmeldet. Eine Einladung durch einen berechtigten Ansprechpartner kann ein passender Anfang sein. Welche Prüfung sie voraussetzt, hängt vom konkreten Portal ab. Erst auf dieser Grundlage lässt sich das Anmeldeverfahren sachlich auswählen.