Vielleicht soll eine neue Leistung ergänzt werden. Vielleicht widersprechen sich Website und Preisblatt. Vielleicht ist bei einigen Texten nicht mehr bekannt, wer ihre Angaben bestätigen kann. Diese Anlässe brauchen unterschiedliche Prüfaufträge. Benennen Sie die Frage, bevor ein Werkzeug sämtliche Adressen exportiert oder jemand beginnt, alles neu zu schreiben.
Die australische Anleitung zum Planen eines Content-Audits unterscheidet vollständige Bestandsprüfung, begrenzten Bereich und Stichprobe. Sie empfiehlt, den Umfang aus Ziel und verfügbaren Mitteln abzuleiten. Für einen Betrieb kann zunächst der Bereich Leistungen mit seinen zugehörigen Downloads genügen. Die Methode ist übertragbar; ihre behördlichen Rahmenbedingungen werden nicht übernommen.
Notieren Sie, welche Inhaltsarten dazugehören. Eine Leistungsseite kann auf ein PDF, ein Formular und einen älteren Wissensartikel verweisen. Wird nur der Haupttext gelesen, bleiben solche Aussagen außerhalb des Blicks. Umgekehrt müssen nicht automatisch das ganze Archiv und alle internen Unterlagen in denselben Auftrag.
Die Frage, ob anschließend ein technischer Neuaufbau nötig ist, bleibt zunächst offen. Eine Inhaltsinventur kann auch ergeben, dass wenige gezielte Korrekturen ausreichen. Der Beitrag zu Relaunch oder Weiterentwicklung behandelt diese spätere Entscheidung mit ihrem größeren Umfang.