Ihr Vertrieb erfasst einen Auftrag in einer Anwendung. Die Disposition soll anschließend einen Arbeitsvorgang in einem anderen System erhalten. Beide Anbieter nennen eine API. Damit ist noch offen, ob die benötigten Daten gelesen und geschrieben werden können, ob Ihr Tarif diese Nutzung erlaubt und wie ein fehlgeschlagener Vorgang behandelt wird.
API steht für Application Programming Interface, eine definierte Schnittstelle zwischen Anwendungen. Bei einer HTTP-API sendet eine Anwendung eine Anfrage an einen vorgesehenen Endpunkt und erhält eine Antwort. Das kann ein Datensatz, eine Bestätigung oder eine Fehlermeldung sein. Eine Integration verbindet diese technischen Möglichkeiten mit Ihren betrieblichen Regeln.
Formulieren Sie deshalb ein vollständiges Ziel: „Freigegebene Aufträge aus System A sollen in System B einen Arbeitsvorgang mit Auftragsnummer, Termin und zuständigem Team erzeugen.“ Ergänzen Sie, wer die Freigabe erteilt und welche Fälle ausdrücklich nicht übertragen werden. Ein solches Ziel lässt sich prüfen; „die Systeme sollen miteinander sprechen“ bleibt zu unbestimmt.
Notieren Sie auch den heute nötigen Handgriff. Wird ein Datensatz abgeschrieben, eine Datei hochgeladen oder eine Information telefonisch ergänzt? Die Verbindung soll diesen Ablauf an einer konkreten Stelle verbessern. Eine API kann geeignete Übertragungen ermöglichen, löst jedoch keine ungeklärte Freigabe oder widersprüchliche Stammdatenverwaltung.